Berufsunfähigkeitsversicherung Dresden
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Ihr Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung in Dresden ist Dieter Grendel
Plötzlich berufsunfähig: Wovon wollen Sie leben?
Staatliche Hilfe ist kaum zu erwarten, denn die Rentenversicherung zahlt nur selten. Sie werden ohne privaten Schutz auf Sozialhilfe angewiesen sein, an der Armutsgrenze leben und Ihren Lebensstandard nicht mehr halten können. Sichern Sie
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Berufsunfähigkeitsversicherung – was ist das?Die wesentliche Absicherungsform, die die finanzielle Existenz und den Lebensstandard sichert. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist eine Form der Versicherung, die dazu dient, das Einkommen einer Person zu schützen, die aufgrund von gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf auszuüben. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte monatliche Rente aus. Die Höhe der Rente und die Bedingungen für die Leistung sind Vertragsbestandteile, die bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Die Versicherung kann beispielsweise die Zahlung der Rente an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie etwa die ärztliche Bestätigung der Berufsunfähigkeit. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen ist. Bei letzterer wird die Versicherungssumme nur dann gezahlt, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, irgendeinen Beruf auszuüben, während bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Unfähigkeit zum Ausüben des eigenen spezifischen Berufs im Vordergrund steht. Berufsunfähigkeitsversicherungen können einen wichtigen Schutz bieten, insbesondere für Berufe, die mit einem erhöhten Risiko für gesundheitliche Probleme verbunden sind. Es ist ratsam, die Bedingungen und Konditionen einer solchen Versicherung sorgfältig zu prüfen und sich individuell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den eigenen Bedürfnissen und Umständen entspricht. Quick-Check Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung was beachtenIm Wesentlichen sind folgende Punkte zu beachten: Den Rat und die Begleitung eines erfahrenen Versicherungsmaklers nutzen, Ausreichende Höhe absichern (Achtung- BU-Renten sind wie Brutto-Einkommen), Möglichst lange Laufzeit bei Abschluss wählen. Höhe der BerufsunfähigkeitsversicherungFaustformel: etwa 2/3 (66 %) des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens. Also Jahreseinkommen durch 12 geteilt. Oder 70-80 % vom Nettogehalt. Der andere Rechenweg: ausführliche Bedarfsermittlung. Das Ergebnis kann individuell unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt: lieber ein wenig zu viel abgesichert als nötig (im Rahmen dessen, was erlaubt ist), als zu wenig. | |||||||
Leistungen der BerufsunfähigkeitsversicherungDie Hauptleistungen sind Übernahme des Versicherungsbeitrages und Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Manche Verträge zahlen auch eine Anfangshilfe/Soforthilfe, z. B. bei bestimmten schweren Erkrankungen. Neuere Produkte zahlen, wenn vereinbart, auch schon bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Einige erhöhen garantiert in jedem Jahr die Rente
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Wechsel der BerufsunfähigkeitsversicherungGrundsätzlich möglich, solange man gesund genug ist. Zuerst sollte die Annahmebestätigung des Vertrages mit einem neuen Versicherer vorliegen und dann der Altvertrag beitragsfrei gestellt oder gekündigt werden. Ein Wechsel kann in bestimmten Fällen bei Änderung der Tarifbedingungen im Rahmen des Wettbewerbs sinnvoll sein. Formen der BerufsunfähigkeitsversicherungGrundsätzlich unterscheiden wir die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BV oder SBU) von der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Bei der Zusatzversicherung haben wir einen anderen Vertrag als Träger der Versicherung (Risikolebensversicherung, Kapitalbildende Lebensversicherung, Private Rentenversicherung, Fonds-Rentenversicherung, Basis-Rentenversicherung (Rürup)). Die Berufsunfähigkeitsabsicherung ist dann quasi ein „Anhängsel“ zum Hauptvertrag (Träger).
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