Private Krankenversicherung Dresden 2025: Erfahrungen & Bewertungen

Die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) bleibt auch 2025 ein wichtiges Thema für viele Versicherte in Dresden. Ein Vergleich lohnt sich, da ein Wechsel zur PKV erhebliche Einsparungen ermöglichen kann.

Unterschiede zwischen PKV und GKV 2025

Beitragsberechnung

GKV:

  • Einheitlicher Beitragssatz von 14,6% plus kassenindividueller Zusatzbeitrag

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025: 1,25%

  • Gesamtbeitrag unabhängig von Familienstand oder Versichertenzahl

PKV:

  • Beiträge basieren auf Eintrittsalter, gewünschten Leistungen und Gesundheitszustand

  • Beispiel: 30-jähriger Mann zahlt ca. 300€ – 600€ monatlich, je nach Leistungsumfang

Leistungsumfang

Die PKV bietet in der Regel einen besseren Leistungsumfang als die GKV, wobei die konkreten Leistungen stark vom gewählten Tarif abhängen

.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2025

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt 2025 471,32€ monatlich. Dies kann die PKV für viele Arbeitnehmer finanziell attraktiv machen.

Der Unterschied für Sachsen besteht beim Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung:

  • In allen Bundesländern außer Sachsen: maximal 99,23€ monatlich

  • In Sachsen: maximal 71,66€ monatlich

Dieser Unterschied ergibt sich aufgrund des Buß- und Bettags, der in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag ist, was zu einer anderen Regelung der Pflegeversicherungsbeiträge führt.

Somit beträgt der gesamte maximale Arbeitgeberzuschuss (Kranken- und Pflegeversicherung) in Sachsen 542,98€ (471,32€ + 71,66€), während er in den anderen Bundesländern bei 570,55€ (471,32€ + 99,23€) liegt.

Vorteile der PKV in Dresden

  • Flexiblere Leistungsgestaltung

  • Oft kürzere Wartezeiten bei Fachärzten

  • Möglichkeit der Chefarztbehandlung

Fazit

Ein Wechsel zur PKV kann sich 2025 für viele Dresdner lohnen, insbesondere für jüngere, gesunde Versicherte mit höherem Einkommen. Es empfiehlt sich jedoch, eine gründliche Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler in Anspruch zu nehmen, um die individuell beste Lösung zu finden

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde für das Jahr 2025 auf 2,5 Prozent festgelegt. Dies stellt eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr dar, als der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent lag.

Wichtige Punkte zum GKV-Zusatzbeitrag 2025:

  • Der allgemeine Beitragssatz bleibt unverändert bei 14,6 Prozent.
  • Der Gesamtbeitragssatz (allgemeiner Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag) beträgt somit 17,1 Prozent.

  • Jede Krankenkasse legt ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst fest

  • Die tatsächlichen Zusatzbeiträge der Kassen variieren stark und liegen zwischen 1,84 und 4,4 Prozent

  • 82 von 94 Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1.1.2025 erhöht

  • Der durchschnittliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag liegt mit 2,91 Prozent deutlich über dem festgelegten Durchschnittswert

    Diese Erhöhung des Zusatzbeitrags ist auf steigende Kosten im Gesundheitswesen zurückzuführen, insbesondere auf Mehrausgaben für Behandlungen und Arzneimittel

    private Krankenversicherung Dresden

    Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch maximal 471,32 € monatlich für das Jahr 2025

    .

    Zusätzlich erhalten privat Versicherte einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung in Höhe von maximal 99,23 € monatlich

    . Somit beträgt der gesamte maximale Arbeitgeberzuschuss (Kranken- und Pflegeversicherung) für Privatversicherte im Jahr 2025 570,55 €.

    Es ist wichtig zu beachten, dass diese Werte jährlich angepasst werden, basierend auf der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze und des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die Leistung

    • Die private Krankenversicherung PKV bietet die Chance, im Krankheitsfall die beste medizinische Versorgung mit den neuesten Behandlungsmethoden bereitzustellen.
    • Man schließt einen Vertrag ab und diese vereinbarten Versicherungsleistungen können im Gegensatz zur GKV nicht geändert werden.
    • Die Leistungen der GKV hingegen sind relativ identisch, ein Leistungsvergleich ist sehr schwierig. Jeder Versicherte einer GKV hat unabhängig vom Beitrag den gleichen Versicherungsschutz.
    • In der PKV sind die Leistungsunterschiede enorm. Das fängt damit an, dass man sich die Tarife eines Anbieters ganz nach seinen Wünschen zusammenstellen kann.. Innerhalb der PKV unterscheiden sich nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen der einzelnen Anbieter.
    • In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihren Bedarf abstimmen.
    • Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten.

    Die Abrechnungsformen anfallender Arztkosten sind unterschiedlich. Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Die Kasse und der Arzt bestimmen was bei Ihnen gemacht wird. Im Gegensatz dazu setzt die private Krankenversicherung PKV auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung.

    Wie kann ich mich versichern?
    • Selbständige können sich unabhängig vom Einkommen privat oder gesetzlich versichern. Sie müssen sich aber versichern.
    • Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Personengruppe kann ihre Versorgung durch eine private Zusatzversicherung aufwerten.
    • Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250 € pro Jahr verdienen, können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.

    Für das Jahr 2025 gelten folgende aktualisierte Rechengrößen in der Krankenversicherung:

    Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)

    Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für 2025 auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat) angehoben.

    Beitragsbemessungsgrenze 2025

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt 2025 auf 66.150 Euro pro Jahr (5.512,50 Euro pro Monat)

    .

    Weitere relevante Rechengrößen für 2025

    • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: 8.050 Euro pro Monat (bundeseinheitlich)

    • Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung: 9.900 Euro pro Monat

    • Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung: 50.493 Euro pro Jahr

    Wichtige Änderungen

    Ab 2025 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Ost und West bei den Rechengrößen der Sozialversicherung. Es gelten einheitliche Werte für ganz Deutschland

    .

    Diese Anpassungen führen zu höheren Beiträgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Einkommen über den bisherigen Grenzen, ermöglichen aber auch mehr Menschen den Wechsel in die private Krankenversicherung.

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    Was ist für wen sinnvoll?

    Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, das System zu wählen.

    Mit einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder.

    In der privaten Krankenversicherung PKV können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es sich wünschen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen.

    Unser Tipp:
    Wer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein. Ein Selbständiger, der länger krank ist, weil er nicht die bestmögliche Therapie in Anspruch nehmen kann, hat sicher falsch gehandelt.
    Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Die ordentliche Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung kann erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft erfolgen. Nach einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder. Bis spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, muss gekündigt werden. Die Ankündigung der Erhöhung muss seitens der Kasse spätestens vier Wochen zuvor angekündigt werden.

    Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, hat diese Personengruppe nicht. Sie kann aber zu einer günstigeren Kasse wechseln und darüber hinaus eine Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, um bessere Leistungen als die Standards der GKV zu erhalten.

    Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Sowohl pflicht- als auch freiwillig Versicherte Mitglieder können zum übernächsten Kalendermonat kündigen.

    Beispiel: Wird am 15.06. gekündigt, wird die Kündigung zum 01.09. wirksam.

    Private Krankenversicherung

    Bei den privat Versicherten richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Tarif. In der Regel muss 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.

    Unser Tipp:
    Kündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt.

     

    Was tun die Versicherer gegen steigende Beiträge im Alter?

    Die gesetzlichen Kassen berücksichtigen die Tatsache der steigenden Lebenserwartung derzeit nicht, da sie nach dem Umlageverfahren arbeiten. Die gesetzlichen Krankenkassen können die Leistungen auch kürzen.

    Die privaten Kassen berücksichtigen die steigende Lebenserwartung in ihrer Kalkulation. Weil Senioren mehr ärztliche Leistungen benötigen, werden Teile der Versichertenbeiträge in sogenannten Altersrückstellungen verzinslich angesammelt. Im Rentenalter werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst, um stark steigende Prämien zu vermeiden.

    Zusätzlich wird in der privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser wird ab dem 65. Lebensjahr wieder ausgesetzt. Das Guthaben wird für die Beitragsstabilität verwendet.

    Was bedeutet Selbstbeteiligung (SB)?

    Selbstbeteiligung ist der Anteil der Rechnung, der vom Versicherten selbst bezahlt wird.

    Es gibt Tarife mit einer SB nur im ambulanten Bereich, bei anderen wiederum gilt die SB insgesamt über alle drei Bereiche (ambulant, zahn und stationär).

    Jeder will möglichst keine Selbstbeteiligung, also eine Erstattung seiner Rechnungen zu 100%. Meistens lohnen sich Tarife ohne SB nicht, da Selbstbeteiligungstarife unterm Strich eigentlich immer günstiger sind.

    private Krankenversicherung Dresden vom Profi mit Herz und Erfahrung

    Beispiele zu Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung:

    AnbieterSBmtl. Beitragmtl. effektiver Beitragjährliche Einsparung
    KrankoniaKeine340€340€Keine
    Krankonia750€234€296€558€
    Gesundiakeine354€354€keine
    Gesundia1500€189€314€480€
    Perfecta2250€64€293€1360€

    Erklärung effektiver Beitrag: Monatsbeitrag + jährliche Selbstbeteiligung geteilt durch 12 Monate

    Unser Tipp:
    Die hier rot dargestellten Ersparnisse würden den für Sie schlechtesten Fall darstellen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter der jährlichen Selbstbeteiligung, so ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der Selbstbeteiligung der Einsparung hinzu zu rechnen.

    Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die Selbstbeteiligung halbieren, das gilt manchmal auch für Kinder.

    Hohe Selbstbeteiligungen erzeugen bei den Versicherten ein anderes Leistungsverhalten.

    Da diese Tarife eine geringere Schadenhäufigkeit haben, sind sie deshalb deutlich billiger.

    Welche Regeln gelten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung?

    Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss, so kommt kein Vertrag zustande. Gegebenenfalls kann der Antragsteller das Angebot des Versicherers durch Unterschrift annehmen.

    Generell kann der Versicherte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.

    Die Antragsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.

    Gesundheitsprüfung

    Vor der Aufnahme gibt es in der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung. Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen oder den Antrag sogar ablehnen.

    Kann ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

    „Einmal Privat, immer Privat“, ein Satz der so nicht ganz stimmt.

    Für angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren gilt:

    Sinkt Ihr Einkommen unter die Jahresentgeltgrenze, so sind Sie wieder versicherungspflichtig und müssen in die Gesetzliche zurück.

    Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie in der Regel ebenfalls wieder in die Gesetzliche zurück.

    Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Grenze fallen und in der Gesetzlichen versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private.

    Für Personen über 55 Jahren gilt:

    Sinkt Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze oder wechseln Sie als Selbständiger wieder in ein pflichtversichertes Angestelltenverhältnis, so sind Sie weiterhin versicherungsfrei und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig waren.

    Für Selbständige gilt:

    Wenn Sie als Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist der Wechsel in die GKV möglich. Der bisherige private Krankenversicherungsvertrag muss innerhalb von zwei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht, also z.B. nach Beginn des Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden und eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist nur eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem Sie dem Versicherer die Versicherungspflicht nachweisen.

    Grendel .&. Partner – Ihr Versicherungsmakler in Dresden

    Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich. Einfach wieder in die Gesetzliche zurück – das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gutverdienende Neumitglieder aufnehmen.

    private Krankenversicherung Dresden

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